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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Auf- sowie Abbaudiensten

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Jukert Party & Event Service, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Auf- und Abbaudiensten abgeschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Vertragspartner
Firmenname: Jukert Party & Event Service

Adrian Jukovic / Martin Ekkert
Adresse: im Triebgewann 18, 65550 Limburg
Telefonnummer: 0174-6854048  /  01522-59268849
E-Mail Adresse: Jukert-Partyservice@outlook.de

 

3. Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter oder durch Lieferung und Aufstellung der Veranstaltungstechnik zustande.
(2) Angebote des Anbieters sind unverbindlich. Der Kunde kann seine Bestellung per E-Mail, Telefon oder Onlineformular abgeben.

 

4. Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die im Vertrag spezifizierte Veranstaltungstechnik

(z. B. PA Anlage, Lichttechnik, DJ Equipment) zur Verfügung.
(2) Die Miete umfasst die Lieferung, den Aufbau und den Abbau der Technik zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, sofern dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Anbieter stellt sicher, dass die Geräte in einwandfreiem Zustand sind und die vereinbarte Leistung bieten.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für die Mietobjekte sowie die Dienstleistungen (Auf- und Abbau) sind dem jeweiligen Vertrag oder Angebot zu entnehmen. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Gesamtbetrag spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. 

(3) Der Anbieter erhebt eine Kaution im jeweiligen Mietvertrag, um sich gegen Schäden, Verlust, übermäßige Verschmutzung oder sonstige vertragswidrige Nutzung der Mietobjekte abzusichern. Die Kaution stellt keine Vorauszahlung auf die Mietkosten dar. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Mietobjekts erstattet, sofern keine Schäden oder fehlende Teile vorliegen.

(4) Der Gesamtbetrag einschließlich der Kaution ist spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu zahlen.                                                                                                                 

6. Stornierung und Rücktritt

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn, sind 50 % der Mietgebühr zu zahlen; bei weniger als 3 Kalendertagen vor Mietbeginn wird die volle Mietgebühr (100 %) fällig.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Technik) zu stornieren. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und erhält die geleisteten Zahlungen zurück.

7. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sorgt dafür, dass der Veranstaltungsort für die Lieferung und den Aufbau der Technik zugänglich ist.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Aufstellflächen für die Technik geeignet sind (z. B. trockener Boden, ausreichende Stromversorgung).
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Technik während der Veranstaltung sachgemäß zu nutzen und vor Schäden zu schützen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Technik nach der Veranstaltung in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie ihm übergeben wurde.
(5) Der Kunde hat die Verantwortung, für eine ausreichende Beaufsichtigung der Technik zu sorgen.

 

8. Haftung und Versicherung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden an der Veranstaltungstechnik, die durch unsachgemäßen Aufbau oder Lieferung durch den Anbieter entstehen.
(2) Der Kunde haftet für Schäden an der Technik, die durch unsachgemäße Handhabung, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer entstehen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfälle) entstehen.

 

9. Lieferung, Aufbau und Abbau

(1) Der Anbieter liefert die Technik am vereinbarten Datum und Ort.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für den Aufbau zugänglich ist und der Anbieter alle benötigten Informationen (z. B. Aufstellflächen) im Vorfeld erhält.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass beim Aufbau genügend Platz für das Personal des Anbieters vorhanden ist.
(4) Der Abbau der Technik erfolgt nach der Veranstaltung und ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung abzuschließen.

 

10. Gewährleistung und Mängelrügen

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Technik zum Zeitpunkt der Übergabe in einwandfreiem Zustand ist.
(2) Mängel oder Schäden müssen unverzüglich nach der Übergabe der Technik schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, je nach Ermessen des Anbieters.

11. Datenschutz

(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Beziehung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
(2) Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.

 

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist im Triebgewann 18 65550 Limburg.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzliche Regelung.

 

Stand: 14.07.2025

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